§ 2 MetallbAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner und zur Metallbildnerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 WerkstoffPrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 BehAppbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 OrgBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.