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Das Ministerium für Bildung und Kultur regelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Finanzen und Europa den Umfang der dienstrechtlichen Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren, der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie der Lehrkräfte für besondere Aufgaben durch Rechtsverordnung. Dabei sind die unterschiedlichen Dienstaufgaben sowie der unterschiedliche Zeitaufwand für die verschiedenen Arten von Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen.
In der Rechtsverordnung kann bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Lehrverpflichtungen im Austausch zwischen mehreren Lehrenden oder im Ausgleich mit den eigenen Lehrverpflichtungen in mehreren Semestern erfüllt oder von Professorinnen und Professoren für begrenzte Zeit ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Forschung oder künstlerischer Entwicklungsvorhaben in ihrem Fach wahrgenommen werden können, wenn das erforderliche Lehrangebot gewährleistet ist.
Der Senat nimmt zu dem Entwurf der Lehrverpflichtungsverordnung Stellung.