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Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Leiterin oder der Leiter der Hochschulverwaltung und die in der Verwaltung, den Fachbereichen und den Hochschuleinrichtungen tätigen Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten, denen andere als künstlerische oder wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. Ihre dienstrechtliche Stellung und die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich nach den allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften. Kapitel 6 Studium, künstlerische Entwicklungsvorhaben und Forschung