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Lehre und Studium sollen die Studierenden auf die Ausübung eines künstlerischen oder musikpädagogischen Berufs vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden.