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Die Hochschule für Musik Saar hat die ständige Aufgabe, im Zusammenwirken mit den zuständigen staatlichen Stellen Inhalte und Formen des Studiums im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich der Musik, die Bedürfnisse der beruflichen Praxis und die notwendigen Veränderungen in der Berufswelt zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Studienreform soll gewährleisten, dass
die Studieninhalte im Hinblick auf Veränderungen in der Berufswelt den Studierenden breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen,
die Formen der Lehre und des Studiums den methodischen und didaktischen Erkenntnissen entsprechen,
die Studierenden befähigt werden, Studieninhalte selbstständig zu erarbeiten und deren Bezug zur künstlerischen Praxis zu erkennen,
die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse gewährleistet und die Möglichkeit des Hochschulwechsels erhalten bleiben und
die Studieninhalte so ausgewählt werden, dass die Regelstudienzeit eingehalten werden kann.
Zur Erprobung von Reformmodellen können besondere Studien- und Prüfungsordnungen erlassen werden, die neben bestehende Ordnungen treten. Die Erprobung von Reformmodellen soll nach einer festgesetzten Frist begutachtet werden.
Die Hochschule trifft die für die Studienreform und für die Förderung der Hochschuldidaktik notwendigen Maßnahmen.