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Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Als berufsqualifizierend gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird. Soweit bereits das jeweilige Studienziel eine berufspraktische Tätigkeit erfordert, ist sie mit den übrigen Teilen des Studiums inhaltlich und zeitlich abzustimmen und nach Möglichkeit in den Studiengang einzuordnen.
Zur Vermittlung weiterer künstlerischer oder beruflicher Qualifikationen oder zur Vertiefung eines Studiums, insbesondere zur Heranbildung des künstlerischen Nachwuchses, können Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien angeboten werden. Sie sollen höchstens zwei Jahre dauern.
Die Einrichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Studiengängen bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur.
Für einen neuen Studiengang soll der Lehrbetrieb erst aufgenommen werden, wenn die Zustimmung zu einer entsprechenden Prüfungsordnung erfolgt ist.
Die Hochschule für Musik Saar erlässt eine Rahmenordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf.
Die Hochschule kann sich an der Errichtung gemeinsamer Studiengänge mit anderen Hochschulen beteiligen und zu diesem Zweck mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur Vereinbarungen über die Gestaltung des Studiums und der Prüfungen und die Bildung gemeinsamer Kommissionen schließen.