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Für jeden Studiengang soll die Hochschule für Musik Saar eine Studienordnung aufstellen. Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung und unter Berücksichtigung der fachlichen und hochschuldidaktischen Entwicklung und der Anforderungen der beruflichen Praxis Inhalt und Aufbau des Studiums, gegebenenfalls einschließlich einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit. Die Studienordnung sieht im Rahmen der Prüfungsordnung Schwerpunkte vor, die die Studierenden nach eigener Wahl bestimmen können.
Die für den Studiengang in Betracht kommenden Studieninhalte sind so auszuwählen und zu begrenzen, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Die Studienordnung bezeichnet Gegenstand und Art der Lehrveranstaltungen und der Studienleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Sie bestimmt deren Anteil am zeitlichen Gesamtumfang. Der Gesamtumfang der nach Satz 2 erforderlichen Lehrveranstaltungen ist so zu bemessen, dass den Studierenden Gelegenheit zur selbstständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl verbleibt.
Die Studienordnung kann bestimmen, dass Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl nur einmal besucht werden dürfen. Ist in der Lehrveranstaltung eine Studienleistung zu erbringen, die Voraussetzung für die Fortführung des Studiums, Zulassungsvoraussetzung für eine Prüfung oder Bestandteil einer Prüfung ist, so ist bei nicht erfolgreichem Abschluss die Wiederholung der Lehrveranstaltung zu ermöglichen.
Die Studienordnung bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur.
Die Studienordnungen sind im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes zu veröffentlichen.