Verordnung zur Übertragung von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport auf das Landesamt für Finanzen Vom 29. Dezember 2004
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 MIFFSGeBerV SL 2005
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