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Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen des Landes gegen Dritte aus eigenem oder abgeleitetem Recht und für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen Dritter gegen das Land wird für den gesamten Geschäftsbereich vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport auf das Landesamt für Finanzen [1] übertragen. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen Landesbedienstete wegen Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursacht haben, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen Dritter aus Verkehrsunfällen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.