Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Schulträger fassen die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahr 2023/2024.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sechste Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes vom 17. Oktober 1978 (GV. NRW. S. 548) außer Kraft.
Wird eine Förderschule dadurch aufgelöst, dass sie jahrgangsweise abgebaut wird, kann der Schulträger Klassen dieser Schule auch an eine allgemeine Schule verlagern und dort auslaufend fortführen.
Das Ministerium überprüft die Auswirkungen dieser Verordnung und unterrichtet das Kabinett bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2023 über das Ergebnis. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Die Schulträger sind berechtigt, bei Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigte organisatorische Zusammenschlüsse von Schulen nach Maßgabe des § 83 Absätze 1 bis…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Schulchroniken, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können mit den bisherigen…
Diese Verordnung tritt zwei Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehramtszugangsverordnung vom 18. Juni 2009 (GV. NRW. S. 344) außer Kraft.…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der…
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.