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Die Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft; zum gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung am Oberstufen-Kolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 26 b SchVG - APO-OS) vom 23. November 1982 (GV. NRW. S. 787) unbeschadet der Übergangsregelung des Absatzes 2 außer Kraft.
Kollegiatinnen und Kollegiaten, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Ausbildungsgang am Oberstufen-Kolleg befinden, beenden ihre Ausbildung nach den bisherigen Bestimmungen.
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium unterrichtet die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Zusatz: (Artikel 10 d. VO v. 5. Mai 2006 (GV. NRW. S. 222)) Überprüfungsklausel Das Ministerium überprüft die Auswirkungen der geänderten Verordnungen und unterrichtet den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags bis spätestens 31. Dezember 2010 über das Ergebnis der Überprüfung. Zusatz: (Artikel 12 der VO v. 14.6.2007 (GV. NRW. S. 288)) In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmung
Die Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Abweichend von Nummer 1 tritt
2.1 Artikel 1 Nr. 4 in Bezug auf § 5 Abs. 6, 2.2 Artikel 1 Nr. 5, 2.3 Artikel 1 Nr. 9, 2.4 Artikel 1 Nr. 11, 2.5 Artikel 2 Nr. 7, 2.6 Artikel 3 Teil I Nr. 6, 2.7 Artikel 6 Nr. 5, 2.8 Artikel 6 Nr. 6, 2.9 Artikel 6 Nr. 9, am Tag nach Verkündung dieser Verordnung und Artikel 2 Nr. 10 und Nr. 11 am 1. Februar 2008 in Kraft.
Abweichend von § 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG werden die unentschuldigten Fehlzeiten in Abschluss- und Abgangszeugnissen der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und Kollegs sowie der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, erstmals im Schuljahr 2007/08 ausgewiesen.
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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. § 2 Abs. 2, § 3, § 4 Abs. 4, § 5, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 und § 8 treten am 31. Dezember 2011 außer Kraft. § 6…
Die Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2008 auf ihre Wirkung überprüft. Die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis (Artikel 3 der Verordnung…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes…
Diese Verordnung tritt am 01. August 2003 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit dem 31. Dezember 2005 außer Kraft. Der Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.