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Zum Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ können Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die
über die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst verfügen und
einen Abschluss erreicht haben, der mit einem an einer Hochschule erworbenen Bachelor- oder einem gleichwertigen Abschluss, der Kompetenzen in einem Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten entspricht, gleichwertig ist.
Im Übrigen bleibt § 44 der Bundeslaufbahnverordnung unberührt.
die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes besitzt,
an einem von der obersten Dienstbehörde geregelten Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben, sofern sie nicht eine zu einem Hochschulstudium…
Absatz 1 Nummer 3 gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten…
Absatz 1 Nr. 3 gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten…
Beamtinnen und Beamte, die das Masterstudium mit den Pflichtmodulen der Vertiefungsrichtung Verwaltung und Recht erfolgreich abgeschlossen und sich in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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