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Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Vermessung und Geomatik können zu einer entsprechenden Laufbahn des gehobenen Dienstes zugelassen werden, wenn sie oder er
eine Dienstzeit von drei Jahren zurückgelegt haben,
nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen Leistungen für den gehobenen Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Vermessung oder Geomatik geeignet erscheinen und
an einem von der obersten Dienstbehörde geregelten Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Für die Durchführung des Auswahlverfahrens wird beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Gremium eingerichtet.
Absatz 1 Nr. 3 gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten der entsprechenden Laufbahn des gehobenen Dienstes zuständige Stelle des Dienstherrn.