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Die Bewohnervertretung hat die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung in geeigneter Weise über ihre Arbeit zu informieren. Sie soll mindestens einmal jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Informationsveranstaltungen in einzelnen Wohnbereichen sind zulässig. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind berechtigt, zur Informationsveranstaltung Personen ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Auf Verlangen der Bewohnervertretung hat die Leitung der Einrichtung an der Informationsveranstaltung teilzunehmen.