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Die Mitglieder der Bewohnervertretung dürfen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen wegen einer Tätigkeit ihrer Angehörigen, ihrer gesetzlichen Vertretung oder der von ihnen bevollmächtigten Personen in der Bewohnervertretung nicht benachteiligt oder begünstigt werden.