Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf der nach § 16 Absatz 5 des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes einmal jährlich stattfindenden Bewohnerversammlung hat die Bewohnervertretung über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr zu berichten. Auf Verlangen der Bewohnervertretung hat der Träger oder die Einrichtungsleitung an der Bewohnerversammlung teilzunehmen. Teilbewohnerversammlungen sind zulässig.
Der Heimbeirat soll mindestens einmal im Amtsjahr eine Bewohnerversammlung abhalten. Teilbewohnerversammlungen sind zulässig. Der Heimbeirat hat in der…
Die Bewohnervertretung hat die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung in geeigneter Weise über ihre Arbeit zu informieren. Sie soll mindestens einmal…
Anliegen und Anträge der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten nach § 2 sind auf die Tagesordnung zu setzen und in der Bewohnerversammlung zu beraten.
An einer Bewohnerversammlung können neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch ihre gesetzliche Vertretung oder die von ihnen bevollmächtigten Personen…
Der Heimbeirat soll mindestens einmal im Jahr die Bewohnerinnen und Bewohner zu einer Versammlung einladen, zu der jede Bewohnerin oder jeder Bewohner eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.