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Sollen denaturiertes oder gefärbtes Magermilchpulver oder Mischfutter, die nach den Bestimmungen dieser Verordnung hergestellt worden sind, oder Magermilchpulver, auch mit Vitaminen angereichert, nach einem dritten Land ausgeführt werden, sind sie der Zollstelle, in deren Bezirk das Lager, bei Verarbeitung oder Anreicherung mit Vitaminen der Verarbeitungsbetrieb, gelegen ist, zur Ausfuhrabfertigung nach § 12 der Außenwirtschaftsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu gestellen oder anzumelden. Dabei ist ein Kontrollexemplar in zwei Stücken mit den nach den in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen vorzulegen, in dem anzugeben ist
die Nummer der Verkaufsrechnung der Bundesanstalt in den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1,
die Nummer des Abholscheins in den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe a,
das Datum und die Nummer der Bescheinigung der Bundesanstalt über die Qualität und Verpackung des Magermilchpulvers oder des mit Vitaminen angereicherten Magermilchpulvers im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b,
die verwendete Menge Magermilchpulver im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a sowie im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, soweit denaturiertes oder gefärbtes Magermilchpulver oder Mischfutter ausgeführt wird.
Importgetreide, -reis, -milch und -milcherzeugnisse oder -eier, die gemäß Artikel 29 AEUV als im freien Verkehr befindlich gelten und nach Verarbeitung…
für die Ausfuhr von Magermilchpulver, auch nach Anreicherung mit Vitaminen oder Verarbeitung, nach dritten Ländern,
Soll Magermilchpulver aus Beständen der Bundesanstalt in einem anderen Mitgliedstaat verarbeitet oder mit Vitaminen angereichert werden, übersendet die…
Soll von der Bundesanstalt verkauftes Magermilchpulver im Geltungsbereich dieser Verordnung verarbeitet werden, so hat der Käufer der Bundesanstalt den…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 351/2004 der Kommission vom 26. Februar 2004 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse sind für alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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