Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur schriftlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Zwischenprüfung bestanden und die Ausbildungsabschnitte durchlaufen hat.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus fünf Klausuren. Die Aufgaben werden aus den Fachgebieten nach § 8 Absatz 2 ausgewählt.
Die Klausuren können mit Unterstützung durch Informationstechnik durchgeführt werden.
Die Bearbeitungszeit für jede Klausur beträgt 240 Minuten. Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben. Nach zwei Tagen wird ein freier Tag vorgesehen. Je Tag wird nur eine Klausur geschrieben.
Hat eine Anwärterin oder ein Anwärter die Klausur nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, gilt diese als mit null Rangpunkten bewertet.
§ 17 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus je einer Klausur in folgenden Fächern: Für jede Klausur sind die Bearbeitungszeit und die zulässigen Hilfsmittel…
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus drei Klausuren der jeweiligen Fachrichtung. In jedem Prüfungsfach wird eine Klausur geschrieben. Die Aufgaben…
die Aufgaben der Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung, die Bearbeitungszeiten sowie die zulässigen Hilfsmittel zu bestimmen,
Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.
mindestens zwei Klausuren mit mindestens fünf Rangpunkten bewertet worden sind und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.