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Die fachtheoretische Ausbildung umfasst mindestens 1 090 Lehrstunden. Davon entfallen mindestens 210 Lehrstunden auf den Einführungslehrgang, mindestens 320 Lehrstunden auf den Zwischenlehrgang und mindestens 540 Lehrstunden auf den Abschlusslehrgang.
Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Fachgebiete:
Staats- und Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht,
bürgerliches Recht,
Informationstechnik,
Vergaberecht,
Kommunikation und Kooperation,
Gesundheitsmanagement.
Das Bundesverwaltungsamt erstellt Lehrpläne, in denen die Lerninhalte der Fachgebiete, die Stundenzahl und die Art der zu erbringenden Leistungstests festgelegt werden. Die Lerninhalte sind nach Intensitätsstufen zu beschreiben.
Verwaltungsrecht,
die Lerninhalte,
Rechtsgrundlagen in der Praxis,
die konkreten Lehrinhalte des Einführungslehrgangs,
Vollzugsrecht,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.