§ 37 Abs. 4 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Die Prüfenden sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und nicht weisungsgebunden.
§ 8 Abs. 6 MusHSchulEignPrV SLVerordnung für die Eignungsprüfungen an der Hochschule für Musik Saar Vom 15. April 2015
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit von Weisungen unabhängig.
§ 31 Abs. 3 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und nicht weisungsgebunden.
§ 8 Abs. 5 SchulmusEignPrV SL 2018Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar für die Studiengänge Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 - 10) (LS1), Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LS1+2), Lehramt an beruflichen Schulen (LAB), Lehramt für die Primarstufe (LP) mit dem Profilfach Musik Vom 22. Juni 2018
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.
§ 107 Abs. 3 GKrimDVDVVerordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Die oder der Prüfende ist bei der Bewertung unabhängig und nicht weisungsgebunden.