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Die Bewertung der Prüfungsleistungen im künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen und theoretischen Teil werden von jedem Mitglied der jeweiligen Prüfungskommission gesondert beurteilt und mit je einer Einzelwertung (Punktzahl) versehen, aus deren arithmetischem Mittel sich die Note für die einzelnen Prüfungsleistungen ergibt.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach folgendem Punktesystem: 13 bis 15 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 11 bis 12 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 9 bis 10 Punkte = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; 4 bis 8 Punkte = eine Leistung, die den Anforderungen nur teilweise entspricht; 0 bis 3 Punkte = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung.
Bei der Bewertung sind die Durchschnittspunktzahlen ohne Auf- oder Abrunden jeweils auf zwei Dezimalstellen zu berechnen.
Wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich gleichzeitig für einen künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Studiengang beworben hat, wird für diesen eine eigene Eignungsprüfung anberaumt.
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.