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Die Bewertung der Prüfungsleistungen im künstlerischen und theoretischen Teil werden von jedem Mitglied der jeweiligen Prüfungskommission gesondert beurteilt und mit je einer Einzelwertung (Punktzahl) versehen, aus deren arithmetischem Mittel sich die Note für die einzelnen Prüfungsleistungen ergibt.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen in den einzelnen Fächern erfolgt nach folgendem Punktesystem: 13 bis 15 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 11 bis 12 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 9 bis 10 Punkte = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; 4 bis 8 Punkte = eine Leistung, die den Anforderungen nur teilweise entspricht; 0 bis 3 Punkte = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung.
Bei der Bewertung sind die Durchschnittspunktzahlen ohne Auf- oder Abrunden jeweils auf zwei Dezimalstellen zu berechnen.
Im Falle einer Doppelbewerbung wird eine Bewertung für die Prüfungsleistung im künstlerischen Hauptfach vergeben. Eine Differenzierung zwischen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen findet nicht statt.
Bei Doppelbewerbungen für künstlerische oder künstlerisch-pädagogische Studiengänge und Lehramtstudiengänge wird für die Eignungsprüfung der Lehramtstudiengänge ein eigenständiges Prüfungsverfahren durchgeführt.
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit von Weisungen unabhängig.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.