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Im Abschlusslehrgang schreibt jede und jeder Auszubildende vier Klausuren. Je eine Klausur wird geschrieben
im Ausbildungsgebiet nach § 25 Absatz 1 Nummer 2,
in den Ausbildungsgebieten nach § 25 Absatz 1 Nummer 3 und 4 gemeinsam,
in den Ausbildungsgebieten nach § 25 Absatz 1 Nummer 5 bis 7 gemeinsam und
in den Ausbildungsgebieten nach § 25 Absatz 1 Nummer 8 und 9 gemeinsam.
Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 180 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.