ModellBTechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ModellBTechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.