Anlage ModellBTechAusbV
(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
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(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1193 - 1200) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei
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Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
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Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung
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Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten