Anlage 2 MolkMeistPrV
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4213)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsteile nach § 4 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten,
Bewertung für die Gesamtleistung nach § 19 Absatz 5 mit Note als Dezimalzahl und in Worten,
Befreiungen nach § 20.