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Dem am 1. Februar 1966 in Düsseldorf, am 25. Februar 1966 in Mainz und am 9. März 1966 in Saarbrücken unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschifffahrtsgerichten wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.