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Dem am 27. Juli in Saarbrücken und am 3. Mai 1965 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem saarländischen Teil der Bundeswasserstraße „Mosel“ wird zugestimmt.