§ 52 Abs. 3 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Hochschule einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können als Gasthörerinnen oder Gasthörer oder zur…
§ 24a FHGöD NRWGesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
Bewerber, die an einer Fachhochschule einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten…
§ 44 Abs. 3 KunstHG NRWGesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Kunsthochschule einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können als Gasthörerinnen oder Gasthörer oder zur…
§ 20 Abs. 1 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschule kann Gasthörerinnen und Gasthörer zu einzelnen Lehrveranstaltungen zulassen, auch wenn diese die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 nicht…
§ 3 Abs. 4 HAbgG NRWGesetz zur Erhebung von Hochschulabgaben
Die Einschreibung als Weiterbildungsstudierender sowie die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer oder als Zweithörerin oder als Zweithörer kann vom Nachweis…