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Die Gemeinden Altengeseke, Altenmellrich, Anröchte, Berge, Effeln - mit Ausnahme des in § 50 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücks -, Klieve, Mellrich, Robringhausen, Uelde und Waltringhausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Anröchte.
Das Amt Anröchte wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Anröchte.
Soweit in den §§ 1 bis 4 die neue Stadt Anröchte genannt ist, tritt an ihre Stelle die neue Gemeinde Anröchte.
Das Amt Erwitte wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Erwitte.
Die Ämter Langerwehe und Echtz werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Langerwehe.
Die Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede (Ruhr) werden zu…
Das Amt Aldenhoven wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Aldenhoven.
die Gemeinden Anröchte und Erwitte dem Amtsgericht Lippstadt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.