MuKStiftG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 MuKStiftGSatzungGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" § 6§ 8 Die Stiftung kann eine Satzung erlassen, die vom Stiftungsrat beschlossen wird. § 6§ 8