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Die Eignungsprüfung stellt fest, ob die Studienbewerberin oder der Studienbewerber über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, ein Studium in den folgenden Studiengängen aufnehmen zu können:
Bachelor of Music künstlerisches Profil,
Bachelor of Music künstlerisch-pädagogisches Profil,
Master of Music,
Master of Education,
Konzertexamen.
Eine Eignungsprüfung findet auch statt bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern. Ebenso setzt die Aufnahme in die Junge Akademie Saar (§ 13) den erfolgreichen Abschluss einer Eignungsprüfung voraus.
Eine Eignungsprüfung findet nicht statt für die Zulassung von Gasthörerinnen und Gasthörern sowie Kontaktstudentinnen und Kontaktstudenten. Die Zulassung zum Promotionsstudium regelt die Promotionsordnung.
Unbeschadet dieser Verordnung können besondere Eignungsprüfungsverfahren durch Verordnungen geregelt werden.