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Die Eignungsprüfung zur Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar findet für die Bachelorstudiengänge am Ende eines jeden Semesters für das folgende Semester statt. Die Eignungsprüfung für die Masterstudiengänge und die Konzertexamen finden am Ende des Sommersemesters für das folgende Wintersemester statt. Bei Eintritt in ein höheres Fachsemester sind Ausnahmen möglich.
Die Zulassung setzt voraus:
den Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (§ 66 des Musikhochschulgesetzes),
den Nachweis über die Entrichtung der Gebühr zur Ableistung der Eignungsprüfung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar (Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Hochschule für Musik Saar vom 7. Februar 2018 in der jeweils geltenden Fassung) sowie
das Bestehen einer besonderen Eignungsprüfung (§ 67 Absatz 3 des Musikhochschulgesetzes).
Voraussetzung für die Zulassung für ein Studium des Bachelor of Music, Künstlerisches Profil Instrument, des Bachelor of Music, Künstlerisches Profil Orchester- und Ensemblemusik, des Bachelor of Music, Künstlerisches Profil Jazz und Aktuelle Musik und des Bachelor of Music, Künstlerisches Profil Gesang ist die Vorlage eines Zeugnisses mit einem mittleren Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Voraussetzung für die Zulassung für alle anderen Bachelorstudiengänge ist die Vorlage eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses. Bei Vorliegen eines mittleren Bildungsabschlusses kann in den Bachelorstudiengängen die Hochschulzugangsberechtigung durch besondere Begabung nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung (13-15 Punkte) in der Hauptfachprüfung der Eignungsprüfung gemäß Anlage.
Voraussetzung für die Zulassung für ein Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im jeweiligen Hauptfach oder ein vergleichbarer Abschluss an einer Musikhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule. Für den Studiengang Master of Music, Künstlerisches Profil Ausrichtung Orchesterinstrument (Orchesterakademie) ist zusätzlich eine Empfehlung der bisherigen Hauptfachlehrerin oder des bisherigen Hauptfachlehrers vorzulegen.
Voraussetzung für die Zulassung für ein Studium des Master of Music, künstlerisches Profil Improvisation für Tasteninstrumente ist ein Abschluss im Studiengang Bachelor of Music, künstlerisches Profil Instrument (Klavier oder Orgel), Bachelor of Music, Kirchenmusik (evangelisch oder katholisch) oder Bachelor of Music, künstlerisch-pädagogisches Profil Tasteninstrument oder ein vergleichbarer Abschluss an einer Musikhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule.
Voraussetzung für die Zulassung zum Konzertexamen ist ein mit der höchsten Note (in der Regel „sehr gut“) bestandenes Masterstudium oder ein äquivalentes postgraduales Studium in der gleichen Fachrichtung. In Ausnahmefällen kann dies durch die Vorlage zweier Gutachten, wovon mindestens eines davon von einer Person stammt, die fachlich ausgewiesen ist und nicht an der Hochschule für Musik Saar lehrt, ersetzt werden.
Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.