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Die Eignungsprüfung dient dem Nachweis der Eignung für einen künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Grundstudiengang (Bachelorstudiengänge) beziehungsweise dem Nachweis der besonderen Förderungswürdigkeit mit der Erwartung hervorragender künstlerischer Leistungen und Entwicklungen in den Masterstudiengängen und dem Konzertexamen an der Hochschule für Musik Saar.
Die Eignungsprüfung für die Grundstudiengänge besteht Das Nähere regelt die Anlage zu dieser Verordnung.
aus einer praktischen Prüfung im künstlerischen Hauptfach (Schwerpunktfach) sowie
weiteren Prüfungsteilen.
Die Eignungsprüfung für die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge und für externe Bewerberinnen und Bewerber für Masterstudiengänge besteht in der Regel aus einer künstlerischen Prüfung. Das Nähere regelt die Anlage zu dieser Verordnung.
Die Eignungsprüfung für die Konzertexamen besteht aus einer künstlerischen Prüfung im Hauptfach. Das Nähere regelt die Anlage zu dieser Verordnung.