§ 11 MZG
Hilfsmerkmale sind:
Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder,
Kontaktdaten der Haushaltsmitglieder,
Wohnanschrift,
Lage der Wohnung im Gebäude,
Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin,
Name und Anschrift der Arbeitsstätten der Haushaltsmitglieder,
Baualtersgruppe des Gebäudes.
Hilfsmerkmale bei der Erhebung nach § 10 sind:
Name der Gemeinschaftsunterkunft,
Vor- und Familienname der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft,
Kontaktdaten der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft,
Vor- und Familienname einer von der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft benannten Ansprechperson,
Kontaktdaten der Ansprechperson,
Vor- und Familiennamen der Personen, über die die Auskunft erteilt wird,
Anschrift des Gebäudes,
Baualtersgruppe des Gebäudes.
Die Angaben nach Absatz 1 Nummer 6 dürfen nur zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zu Wirtschaftszweigen verwendet werden.