NamÄndG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 NamÄndGGesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen § 10§ 12 Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung. § 10§ 12