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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kühnbruch“ vom 20. Februar 1987 (Amtsbl. S. 513) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen treten gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Stadt Bexbach“ vom 10. Dezember 2001 (Amtsbl. S. 281) und die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Gemeinde Kirkel“ vom 8. Mai 2000 (Amtsbl. S. 1271) außer Kraft. Anlage Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument