§ 9 NatPJasmundV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege,
der Aufstellung von Bauleitplänen.