§ 8 Abs. 1 NatPsSchweizVVerordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn
§ 8 Abs. 1 NatPDrömlVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn
§ 8 NatGKnorMüV SLVerordnung über das Naturschutzgebiet „Bei der Knorscheider Mühle“ Vom 26. November 1990
Von den Vorschriften dieser Verordnung kann von der obersten Naturschutzbehörde auf Antrag Befreiung erteilt werden, wenn die in § 34 Abs. 2 des Saarländischen…
§ 9 Abs. 1 NatMonVO SNNaturmonumentverordnung
Von den Verboten nach § 4 Absatz 1 und 2 kann die untere Naturschutzbehörde nach Maßgabe des § 39 des Sächsischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 67 des…
§ 9 Abs. 1 NPVO ZG SNNaturparkverordnung Zittauer Gebirge
Von den Vorschriften dieser Verordnung kann im Einzelfall eine Befreiung nach § 53 SächsNatSchG erteilt werden.