§ 1 NatPMüritzV
Festsetzung
(1)
Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.
(2)
Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".
Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.
Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".