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Unzulässig sind alle Veränderungen und Störungen, die das Naturschutzgebiet in den für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen können. Insbesondere ist es unzulässig:
Flächen über die bestehende Art und den erforderlichen Umfang hinaus trocken zu legen, einschließlich dem Bau neuer Drainagen und Gräben,
Oberflächen- oder Grundwasser ein- oder abzuleiten,
Säume und dauerhaft brachgefallene Flächen zu mähen, davon ausgenommen sind Pflegeschnitte, die die flächenbezogenen Vorgaben des Managementplans beachten,
Brach- und Dauergrünlandflächen umzubrechen; dies gilt nicht für Ökologische Vorrangflächen im Sinne des Art. 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (L 347/608),
auf Flächen mit im Schutzzweck aufgeführten Lebensraumtypen Pestizide anzuwenden und Wanderschafherden zu pferchen,
auf Flächen der ehemaligen Naturschutzgebiete „Birzberg“ und „Honigsack/Kappelberghang“ mit organischem Flüssigdünger oder Klärschlamm zu düngen,
pyrotechnische Artikel oder künstlich gerichtete Lichtstrahlen (Laser) anzuwenden oder in das Schutzgebiet einwirken zu lassen,
Wohnwagen oder Container aufzustellen, zu lagern, Feuer anzumachen sowie Wagen und Krafträder außerhalb dafür zugelassener Anlagen zu parken,
Motorsport- und sonstige Veranstaltungen durchzuführen,
bauliche oder sonstige Anlagen zu errichten, auch solche, die baurechtlich verfahrensfrei sind; ausgenommen an die Landschaft angepasste Hochsitze in einfacher Holzbauweise,
wild wachsende Pflanzen zu entfernen oder auf andere Weise zu schädigen, nicht jagdbare wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten sowie Puppen, Larven, Eier oder Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,
Hängegleiter, Gleitdrachen, Modellflugzeuge und Multikopter zu starten, zu landen und den Flugbetrieb mit ihnen auszuüben.
Über Absatz 1 hinaus ist es unzulässig:
Flächen mit den Lebensraumtypen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Subtyp 6212 Halbtrockenrasen auf Kalk), 6410 Pfeifengraswiesen und 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Erhaltungszustand A) zu düngen,
Flächen mit den Lebensraumtypen 6410 Pfeifengraswiesen und 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Erhaltungszustand A) zu kalken,
auf Flächen mit den Lebensraumtypen 6210 Naturnahe Kalk- und Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Subtyp 6212 Halbtrockenrasen auf Kalk) und 6410 Pfeifengraswiesen und Vorkommen der Art 1065 Goldener Scheckenfalter (Euphydrias aurinia) zu walzen oder zu eggen,
auf Flächen mit dem Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und auf Grünlandflächen ohne Lebensraumtyp und Vorkommen der Art 1065 Goldener Scheckenfalter (Euphydrias aurinia)
zu walzen oder zu eggen,
zu düngen,
auf Flächen mit den Lebensraumtypen 8160 Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe, 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
zu klettern,
zu kalken,
bei Vorkommen der Art 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Schwimm- und Tauchblattpflanzen zu mähen oder zu entfernen.