Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön"
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
§ 12 NatSGRhönV
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