§ 9 NatSGSORügenVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei
§ 9 NatSGSpreewVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
§ 9 NatSGmElbeVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
§ 9 NatPDrömlVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"
Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei:
§ 9 Nr. 2 NatPHHarzVVerordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen