§ 3 NatSGRhönV
Mit der Festsetzung als Biosphärenreservat wird bezweckt, die naturräumliche Eigenart der Rhön in Verbindung mit gebietstypischer Nutzung zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Insbesondere sind:
die charakteristischen Lebensgemeinschaften mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten,
die historische Nutzungsform der Weidewirtschaft zur Pflege des Grünlandes zu erhalten oder wiederherzustellen,
die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten,
die Fließ- und Standgewässer sowie Moore und Verlandungsflächen zu erhalten und zu entwickeln,
Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen,
die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.