§ 2 NatSGSteinbV SL
Schutzzweck
§ 2 NatSGSteinbV SL
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Steinberges mit aufgelassenem Hartsteinbruch
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als ökologisch bedeutsamer Waldkomplex aus Waldmeister-Buchenwald und Eichen-Edellaubbaum-Mischwald auf basenreichem Vulkanit sowie Flattergras-Buchenwald,
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aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, da die vorkommenden Lebensgemeinschaften (Wälder, diverse Baumhecken, Gebüsche, Felsgrusfluren und Großseggenriede) in ihrer Vernetzung einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, darunter seltenen und gefährdeten, einen geeigneten Lebensraum bieten,
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wegen seiner hervorragenden landschaftlichen Schönheit und seltenen geologischen Gesteinsaufschlüssen.