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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die. V.rstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Der Stiftungsrat kann für festgelegte Aufgabenbereiche oder im Einzelfall Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Beschränkungen der Befugnisse des Vorstandes im Innenverhältnis sind vom Stiftungsrat in der Satzung zu regeln.
Die interne Geschäftsverteilung sowie der Geschäftsgang des Vorstandes werden in der Stiftungssatzung geregelt.
Ein Vorstandsmitglied kann auf Beschluss des Stiftungsrates im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben zugleich Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Stiftung sein.
Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrates beratend teil. Er ist verpflichtet, den Stiftungsrat sowie den Kurator über alle wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten.