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Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, einem technischen Vorstand und einem Verwaltungsvorstand.
Die. V.rstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt und erhalten entsprechend befristete Anstellungsverträge. Wiederholte Bestellungen und Vertragsverlängerungen sind möglich.
Die Amtszeit endet durch Zeitablauf oder wenn der Stiftungsrat das Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund abberuft. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der dem Vorstandsamt zu Grunde liegende Anstellungsvertrag endet oder eine Freistellung von der vertraglichen Leistungspflicht aus dem Anstellungsvertrag erfolgt.