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Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat beschlossen wird und der Genehmigung des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministeriums bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.
Die Satzung regelt die nähere Ausgestaltung der Stiftung und ihrer Arbeitsweise.