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Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Kurator sowie der Stiftungsvorstand.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sowie der Kurator oder die Kuratorin sind ehrenamtlich tätig.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Organe die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes sind entsprechend anzuwenden.
Eine gleichzeitige, stimmberechtigte Mitgliedschaft in mehreren Organen ist nicht zulässig.