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Die Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tag vor der Abstimmung Beginn und Ende der Abstimmungszeit sowie die Stimmbezirke und Abstimmungsräume öffentlich bekannt; an Stelle der Aufzählung der Stimmbezirke mit ihrer Abgrenzung und ihren Abstimmungsräumen kann auf die Angaben in der Abstimmungsbenachrichtigung verwiesen werden. Dabei weist die Gemeindebehörde darauf hin,
daß jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat,
daß die Stimmzettel amtlich hergestellt und im Abstimmungsraum bereitgehalten werden,
welchen Inhalt der Stimmzettel hat und wie er zu kennzeichnen ist,
in welcher Weise mit Stimmschein und besonders durch Briefabstimmung abgestimmt werden kann,
daß nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes jeder Stimmberechtigte sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann,
daß nach den §§ 108d und 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.
Die Abstimmungsbekanntmachung oder ein Auszug aus ihr ohne die Aufzählung der Stimmbezirke und Abstimmungsräume sowie ohne den im Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 bezeichneten Hinweis ist vor Beginn der Abstimmungshandlung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, anzubringen. Dem Auszug ist ein Stimmzettel als Muster beizufügen.
Die Gemeinde macht spätestens am sechsten Tag vor der Abstimmung nach dem Muster der Anlage 13 Beginn und Ende der allgemeinen Abstimmungszeit, die Stimmbezirke…
Die Gemeindebehörde veranlaßt die Leitungen der im Absatz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Einrichtungen spätestens am 13. Tag vor der Abstimmung, die…
daß die Stimmzettel amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten werden,
Die Veröffentlichung der Landesregierung ist außerdem in und vor den Amtsräumen, in denen das Stimmverzeichnis zur Einsichtnahme ausgelegt wird, sowie in und…
Die Leitung der Einrichtung gibt den Stimmberechtigten den Abstimmungsraum und die Abstimmungszeit am Tag vor der Abstimmung bekannt und weist auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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